Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Hochschule Aalen (Projekt Questline) ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) und nach den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für questline-berufsorientierung.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite bzw. Online-Plattform wurde nach Paragraph §10 Absatz 1 L-BGG für die digitale Barrierefreiheit angepasst.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am XX. Mai 2026 erstellt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit beruht auf einer BITV-Selbstbewertung gemäß BITV 2.0 / EN 301 549 + WCAG 2.2 nach Paragraph §4 Absatz 2 Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
Datum Prüfbericht: XX.X.2026.
Die Erklärung wurde zuletzt am XX. Mai 2026 überprüft.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte auf unserer Website sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich. Die Gründe hierfür liegen darin, dass bestimmte Inhalte vor Einführung der aktuellen gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit erstellt und eingebunden wurden.
Abschluss
Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren abzubauen und die Zugänglichkeit unserer Website zu verbessern. Bei neuen Inhalten achten wir verstärkt darauf, diese nach den geltenden Standards barrierefrei bereitzustellen.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Hochschule Aalen – Technik, Wirtschaft und GesundheitZentrale Studienberatung
Beethovenstraße 1 | 73430 Aalen
studienberatung@hs-aalen.de
Schlichtungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an das Staatsministerium Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Staatsministerium Baden-Württemberg nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) können Sie wie folgt erreichen:
Landeszentrum Barrierefreiheit
SchlichtungsstelleElse-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
+49 711 12339375
schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
www.barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.